Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.wettergefahren.de.


Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Der Deutsche Wetterdienst ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und ist bemüht, die Internetseite www.wettergefahren.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Die Gründe für diesen Umstand werden in Klammern dargestellt. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist, sofern möglich, geplant und wird schrittweise behoben.

  1. Auf der Startseite sind die Abbildungen Deutschlandwetter und Radarbild nicht barrierefrei (regelmäßig in kurzen Zeitabschnitten automatisierte Prozesse erzeugen die Bilder auf die keine Textalternativen erzeugt werden kann). Unter Deutschlandwetter findet man als Alternative zum Bild ein Wetterbericht Deutschland.
  2. Das Satellitenbild, Satelittenwetter, Radarbild und Radarfilm ist nicht barrierefrei (regelmäßig in kurzen Zeitabschnitten automatisierte Prozesse erzeugen die Bilder auf die keine Textalternativen erzeugt werden kann). Als Alternative findet sich unter "Heute-Vorhersage" eine tabellarische Form.
  3. Die Seewetterkarte ist nicht barrierefrei, jedoch bieten wir Seewetterberichte als Alternative an.
  4. Die Piktogramme in den Wetterkarten sind unter www.wettergefahren.de/wetter/erklaerungen/wetterkarten.html erklärt.
  5. Der interaktive Warnkartendienst ist barrierearm. Bei Schwierigkeiten Informationen barrierefrei zu beziehen, bieten wir als Alternative ausführliche Warnlageberichte an.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.wettergefahren.de wurde bisher keinem Barrierefreiheitstest unterzogen. Wir lassen diese Internetseite demnächst von einem unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund testen. Sobald uns Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. 

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.08.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.wettergefahren.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Kontakt
Email: barrierefreiheit@dwd.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen


Mauerstraße 53 
10117 Berlin


Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de